Allgemeines

  1. Bei Ankunft ist das Inventar zu überprüfen; allfällige fehlende Gegenstände oder Mängel sind bis zum 2. Tag nach erfolgtem Einzug dem/der Vertreterin des Begegnungszentrums zu melden. 
  2. Die Bettwäsche wird für Fr. 15.- pro Person bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung gestellt. Kann bei der Ankunft direkt bezahlt werden. Frottierwäsche bitte selber mitbringen.
  3. Zum Mietobjekt und zum Inventar ist Sorge zu tragen. Beschädigungen oder Verluste sind dem Vertreter/der Vertreterin sogleich zu melden und vom Mieter zu entschädigen. In den Wohnungen darf nicht geraucht werden. Beachten Sie bitte die Mappe mit den allgemeinen Informationen in der Wohnung: sie sind für alle Mieterinnen und Mieter verbindlich und sind Bestandteil des Vertrages.
  4. Der/die Mieterin verpflichtet sich, die Ferienwohnung sauber zu halten und alle Räume besenrein dem/der Vertreter/in des Vereins am Abreisetag um 11 Uhr zu übergeben. Der Kühlschrank muss ausgewischt werden und muss eingeschaltet bleiben.
    Abfall darf nur in den gelben Säcken der Gemeinde Muralto entsorgt werden.  
    Zeitungen, Büchsen und Flaschen sind ebenfalls vom Mieter zu entsorgen
    .
  5. Die Untervermietung ist untersagt.
  6. Hunde und andere Haustiere sind nur nach Absprache gestattet.
  7. Ein Exemplar des Mietvertrages ist sofort unterzeichnet an den Vermieter zurück zu senden.
  8. Die Benutzung der Liegenschaften erfolgt auf eigene Gefahr.
  9. Gerichtsstand ist Zürich.


Besondere Vereinbarungen

Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt und enthält alle getroffenen Abmachungen. Jede Änderung oder Ergänzung derselben bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Der Vertrag hat erst Gültigkeit wenn beide Vertragspartner unterzeichnet haben.

Bitte ein Exemplar unterzeichnen und sofort zurücksenden. Danke.